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kathbild.at / Rupprecht

Bildungsreform: Bischöfe mahnen Änderungen ein

Katholische Kirche warnt vor Ökonomisierung der Bildung - Bischöfe für Möglichkeit konfessionell-kooperativer Formen des Religionsunterrichts und für bessere Verankerung des Ethikunterrichts

02.05.2017

Die Katholische Kirche unterstützt in weiten Teilen die aktuelle Bildungsreform, mahnt aber gleichzeitig einige wichtige Änderungen ein. Das geht aus der Stellungnahme der Bischofskonferenz zu einem Gesetzespaket hervor, dessen Begutachtungsfrist am Sonntag zu Ende gegangen ist. Darin wird die Stärkung der Schulautonomie als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig werden aber einige damit verbundene Auswirkungen abgelehnt. So kritisieren die Bischöfe die geplante Verlagerung der Entscheidung über den Ethikunterricht in die Schulautonomie als "nicht akzeptabel". Gleichzeitig werden klare Regelungen gefordert, die den Religionsunterricht weiterhin als Freigegenstand für Kinder ohne Bekenntnis bzw. in einer konfessionell-kooperativen Form ermöglichen.

 

In ihrer Stellungnahme betonen die Bischöfe, dass der Erfolg der Bildungsreform daran zu bemessen sei, inwieweit damit die gesetzlichen Erziehungsziele auch tatsächlich erreicht werden. So sei das mit der Reform bezweckte Ziel, die Qualität des österreichischen Bildungswesens zu erhalten und zu steigern, zwar wichtig, aber die intendierte Messbarkeit von Bildung könne nur partiell den gesamten Bildungsauftrag erfassen. Konkret verweisen die Bischöfe auf die "Entwicklung der sozialen, musisch-kreativen oder religiös-ethisch-philosophischen Kompetenz, welche durch Klassen- und Schulgemeinschaft gefördert werden muss". Dieser nicht messbare Bereich von Bildung, der etwa mit dem Begriff des "Schulklimas" im Gesetzesentwurf angesprochen werde, "darf im Sinne eines humanistischen Bildungsideals nicht verloren gehen, damit die österreichische Schule sich nicht ausschließlich einer Ökonomisierung von Bildung verschreibt", heißt es in der von Peter Schipka als Generalsekretär der Bischofskonferenz unterzeichneten Stellungnahme.

 

Mit gemischten Gefühlen reagieren die Bischöfe auf die geplante Aufstockung des Lehrerpersonals bei Schulen mit besonderen Herausforderungen. Dies sei nachvollziehbar, fraglich sei jedoch, ob es im Gegenzug zu unerwünschten Personalkürzungen komme mit langfristigen negativen Auswirkungen auf das Gesamtniveau des Schulwesens. Als "positiv" bewerten die Bischöfe, dass künftig die Begabungsförderung auch im Sinne von Hochbegabtenförderung als mögliches Kriterium für den Einsatz der Lehrerpersonalressourcen herangezogen werden könne. Sollte die gesamte Schulrechtsnovelle beschlossen werden, so "bietet die Katholische Kirche an, die konkrete Umsetzung auch an katholischen Privatschulen im Sinne von Leuchtturmschulen zu erproben", heißt es in der Stellungnahme des größten nichtstaatlichen Schulträgers in Österreich.

 

Ethikunterricht besser verankern

 

Eine klare Absage erteilen die Bischöfe dem Gesetzesentwurf im Blick auf den Ethikunterricht. Die künftige "Verlagerung der Entscheidung hinsichtlich der Führung eines Ethikunterrichtes in die Schulautonomie ist unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht akzeptabel", heißt es in der Stellungnahme. Konkret hätte in Zukunft die Einführung des Ethikunterrichts an einer Schule zur Folge, dass diesen alle Schüler besuchen müssten. Damit käme es zu einer zusätzlichen Belastung für jene, die bereits am Religionsunterricht teilnehmen. In letzter Konsequenz würde diese Regelung "zu Lasten des Religionsunterrichts" gehen. Zur Entschärfung dieser Problematik schlagen die Bischöfe in ihrer Stellungnahme daher konkret eine Ergänzung und Präzisierung im Gesetz vor.

 

Insgesamt zeigen die Bischöfe wenig Freude über die Entwicklungen beim Thema Ethikunterricht. So wird "bedauert, dass es offenbar nicht möglich war, einen politischen Konsens dahingehend zu finden, den Ethikunterricht in der Form des bisherigen Schulversuches allgemein zu verankern". So habe die Katholische Kirche wiederholt darauf hingewiesen, "dass im Sinne von Art 14 Abs 5a B-VG der Ethikunterricht für alle jene Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, einen verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts darstellen sollte, da mit Ausnahme des Religionsunterrichts in keinem Gegenstand systematisch und im Gesamt der Schullaufbahn ethische Fragestellungen behandelt werden". Die Entscheidung über die Führung "eines so wichtigen Gegenstandes in die Schulautonomie zu übertragen, wird als bedenklich erachtet".

 

Religionsunterricht entwickeln und absichern

 

Innovationsbereitschaft zeigen die Bischöfe beim Religionsunterricht. Konkret treten sie dabei für die künftige Möglichkeit von "konfessionell-kooperative Formen des Religionsunterrichts" ein, die nun gesetzlich verankert werden sollte. Der von der Bildungsreform forcierte verschränkte Unterricht unterschiedlicher Fächer solle beim Religionsunterricht künftig auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften möglich sein. Diese würde nicht nur zur Vereinfachung in der Verwaltung beitragen. Ein ökumenischer, dialogischer und kooperativer Religionsunterricht böte bei gleichzeitiger Wahrung der inneren Autonomie der Kirchen und Religionen eine "Einübung von Toleranz und Stärkung der jeweiligen Identität".

 

Weiters wünschen die Bischöfe eine klare Regelung für den Besuch des Religionsunterrichts als Freigegenstand, der gegenwärtig von rund 17.000 Schülerinnen und Schüler jährlich in Anspruch genommen wird. So sollen weiterhin Schüler ohne religiöses Bekenntnis sowie jene, welche einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, berechtigt sein, am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft teilzunehmen, sofern die jeweilige Kirche oder Religionsgesellschaft dem zustimmt. Grundlage dafür ist die Anmeldung durch die Eltern bzw. ab dem 14. Lebensjahr durch die Schüler selbst.

 

Neben diesen Hauptpunkten formuliert die Stellungnahme der Bischofskonferenz noch einige weitere Klärungen und Ergänzen. Sie sollen eine künftige besoldungsrechtliche Schlechterstellung von kirchlich bestellten Religionslehrern verhindern und die Tätigkeit der Fachinspektoren für den Religionsunterricht absichern.

 

Auswirkungen auf Privatschulen

 

Unmittelbar als Schulerhalter betroffen ist die Kirche im Zusammenhang bei der künftigen Bildung von Schulclustern. So sei rechtlich sicherzustellen, dass auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften im künftigen "Schulcluster-Beirat" so wie auch andere wichtige regionale Bildungspartner vertreten sein sollen. Überdies sollte klar festgehalten werden, dass auch die Schulerhalter konfessioneller Privatschulen entscheiden können, Cluster aus Privatschulen zu bilden.

 

Problematisiert wird zudem die künftige Möglichkeit zur Umwandlung  von Lehrerwochenstunden in administratives Unterstützungspersonal, weil dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen für kirchliche Privatschulen entstehen könnten.

 

 

Quelle: kathpress

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