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Bischofskonferenz fordert parteiische Rechtsberatung

Generalsekretär Schipka in Stellungnahme zu neuem Gesetz: "Risiko von Fehlentscheidungen muss im Asylrecht besonders konsequent minimiert werden" - Asylrechtsberatung muss "eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber ergreifen" - Für viele Betroffene geht es um Leben und Tod

 

 

Eine juristisch hochwertige und unabhängige Asylrechtsberatung, die "eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber" ergreift, hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer Stellungnahme zu geplanten Gesetzesänderungen im Asylwesen gefordert. Die Beratung hinsichtlich möglicher weiterer Verfahrensschritte - die bisher von unabhängigen Organisationen wie der Diakonie und dem Verein Menschenrechte Österreich geleistet wurde und nach dem Wunsch von Minister Herbert Kickl künftig einer beim Innenministerium angesiedelten Bundesagentur obliegen soll - dürfe ausschließlich den Interessen des Beratenen verpflichtet sein. Das hielt der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, in der Stellungnahme fest.

 

Stellungnahme

 

Der Gesetzgeber solle sich an den Maßstäben der Rechtsanwaltsordnung orientieren, die den Anwalt dazu verpflichte, "die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten". Dem werde nicht gerecht, dass die Regierung eine "unparteiische Rechtsberatung mit neutraler Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten" vorsehen möchte. Die Bischofskonferenz erhebt grundsätzliche Einwände gegen die deklarierte Absicht, "Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintanzuhalten". Die inhaltliche Beurteilung eines rechtlich zulässigen Rechtsmittels obliege nämlich dem Gericht und nicht der Rechtsberatung, wie Peter Schipka klarstellte.

 

"Gerade in dem Umstand, dass Rechtsmittel erhoben werden, zeigt sich, dass der Rechtsstaat funktioniert und erstinstanzliche Entscheidungen einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zugänglich sind."

 

Über das Recht auf Asyl wird in Österreich in einem Verwaltungsverfahren abgesprochen; die zuständigen Beamten, "die in dieser sensiblen Materie gewissenhaft und sorgfältig eine Entscheidung zu treffen haben", stehen nach den Worten Schipkas unter hohen Anforderungen. Ihnen gebühre "größter Respekt" und "aufrichtiger Dank". Dessen unbeschadet gebietet es der besondere Charakter des Asylverfahrens - in dem es für viele Betroffene "um Leben und Tod" gehe -, dass das Verfahren hohen rechtsstaatlichen Standards genüge. Das Risiko von Fehlentscheidungen müsse im Asylrecht "besonders konsequent minimiert werden", und das Verfahren müsse "sicherstellen, dass jedem, der ein Anrecht darauf hat, der Asylstatus auch zuerkannt wird", betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz.

 

Wie es schon deren Vorsitzender Kardinal Christoph Schönborn mehrfach tat, bezeichnete auch Schipka Asyl als "ein heiliges Recht". Es sei "Ausdruck der solidarischen Verpflichtung unserer zivilisierten Gesellschaft, verfolgten und bedrohten Personen humanitären Schutz zu gewähren". Um die volle Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens zu garantieren, wäre es aus Sicht der Bischofskonferenz notwendig, einen Rechtsanspruch auf "in der Regel kostenlose, professionelle und parteiische Rechtsberatung und Rechtsvertretung für das gesamte Verfahren" zu verankern. Nur so könne einwandfrei sichergestellt werden, dass die Asyl-Entscheidung den gebührend hohen rechtsstaatlichen Qualitätskriterien genügt. "Nicht weniger ist der elementaren Bedeutung des Asylrechts für die Betroffenen und unsere gesamte Gesellschaft angemessen", fügte Schipka hinzu.

 

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz verwies abschließend auch auf eine diesbezügliche Stellungnahme der Caritas Österreich.

 

Im März hatten sich Innen- und Justizministerium auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) überträgt, die unter der Ägide des Innenministeriums steht. Die bisherigen unabhängigen Anbieter müssen ihre Agenden somit abgeben. Der Bereich Rechtsberatung in der neuen, staatlichen Agentur soll einen eigenen Bereichsleiter bzw. eine Bereichsleiterin erhalten, welche vom Justizminister bestellt wird. Innenminister Kickl wäre gegenüber der BBU-Geschäftsführung jedoch weisungsbefugt und würde die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vorgeben. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein.

 

 

Quelle: kathpress (12.04.2019)

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